EU Führerschein Tschechien ~ Aktuelles
 

EU Führerschein in Fahrschulen in Tschechien erwerben

Immer wieder liest man in der Presse dass die EU-Führerscheine ablaufen, ungültig werden oder es gibt andere Horromeldungen zum Thema. Aber was stimmt denn eigentlich nun?

 

Zu allererst die wichtigste Information für SIE:

 

Wir fühlen uns an alle  Gesetze und Vorschriften gebunden, daher ist ein über uns erworbener EU-Führerschein gültig, rechtssicher und unanfechtbar!

 

Denn:

wir  arbeiten NUR mit seriösen Fahrschulen zusammen, die sich an geltendes Recht  gebunden fühlen.

 

Den ganzen Unwägbarkeiten sowie der  Einstellung vieler deutscher Behörden kann man nur erfolgreich begegnen, wenn man sich peinlich genau an die Buchstaben des Gesetzes hält.  Dies ist die Grundlage für einen dauerhaften Besitz des begehrten Papieres, auch in Deutschland!

 

Für Sie als Betroffenen ist hier ganz besonders die
3.Führerscheinrichtlinie, insbesondere Seite 9 Artikel 13 Absatz 2,
die Sie hier nachlesen können.

 

Die Kernaussage dieser Vorschrift: Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 19. Januar 2013 erworben wird, wird durch die Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen, noch in irgendeiner Weise eingeschränkt. Ein handelt sich um einen Beschluss der 25 EU-Mitgliedstaaten.

 

Die 3. Führerscheinrichtlinie ist zwar schon seit dem 19.01.2007 gültig und nur teilweise in Kraft getreten, aber die EU-Staaten dürfen diese erst ab dem 19.Januar 2013 anwenden, da die EU- Richtlinien von jedem Staat erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

 

Der Anlass für diese Richtlinie ist dabei die Einführung einheitlicher EU Führerscheine für alle Mitgliedstaaten der EU.

 


Europa Fahrerlaubnis Tschechien

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