Wie kann ich zum EU-Führerschein kommen?
1. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihrer Situation und prüfen, wie Sie zu einem legalen und Rechtsgültigen EU-Führerschein kommen können. Selbstverständlich läuft alles legal und günstig ab. Die benötigten Unterlagen erhalten Sie per E-Mail oder Fax. Diese senden Sie dann ausgefüllt zu rück.
2. Zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns wie folgt:
3. Telefon Büro: 0 52 34 - 204 260
4. Mobil: 0 175 - 812 93 94
5. Fax: 0 32 12-136 29 67
6. E-Mail: info@efgo24.de
Muss ich in Besitz eines Auslandswohnsitzes sein?
- Ja, aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) müssen Sie für mindestens 185 Tage einen Wohnsitz in dem Land
nachweisen, welches Ihren EU-Führerschein ausstellen wird.
- Wenn Sie keinen entsprechenden Wohnsitz in Ihrem WU-Führerschein eingetragen haben, so werden Sie Ihren EU-Führerschein nicht in Deutschland legal nutzen können.
Muss ich die 185 Tage-Regel zwingend einhalten?
- JA, diese Regel ist absolut bindend.
Ohne einen Wohnsitz für mindestens 185 im Austellerland können sie
keinem gültigen Führerschein bekommen!
- Diese Regel wird von der 3.
Führerscheinrichtlinie und dem EuGh zwingend vorgegeben. Die
Meldepflicht und der Wohnsitz für 185 Tage können NICHT umgangen werden.
- Nur wenn die Regel eingehalten wird ist die Ausstellung eines legalen Führerscheines möglich.
Benötige ich auch die Geburtennummer?
- Auch hier lautet die Antwort JA.
- Gemäß § 92 Abschn. 3 des Gesetzes Nr.
361/2000 Sb über den Straßenverkehr und über die Änderung einiger
Gesetze (Gesetz über den Straßenverkehr) für die Einreichung des
Führerscheinantrages ist eine Geburtennummer zwingend notwendig.
- Diese Nummer wird unter Punkt 4d in Ihrem EU-Führerschein eingetragen. Ohne diese Nummer ist der Führerschein ebenfalls ungültig.
Kann nicht den Euro-Führerschein einfach kaufen?
- Bei anderen Anbietern ist das sicher möglich,
- Sie finden genug davon im Internet
- Aber schon bei der ersten Verkehrskontrolle sind Schwierigkeiten und eine Strafanzeige vorprogrammiert!
- Die Agenturen, die mit dem EU -
Führerscheinerwerb oder auch der Umschreibungen ohne Anmeldung, Anreise
und Prüfung werben, machen sich die Unwissenheit ihrer Kunden zunutze
und Sie riskieren - vorsätzlich oder vielleicht auch nur aus
„Unwissenheit“ -, dass Sie einen gefälschten oder nicht registrierten
Führerschein erhalten! Sie verstoßen somit gegen deutsches sowie EU
Recht!
- Ohne Anreise, Anmeldung und Prüfung ist ein rechtsgültiger EU Führerschein unmöglich!
Darf ich die Prüfung schon während der Fahrverbotssperre ablegen?
- NEIN!
- Das Gesetz folgendes aus:
- Der Führerschein ist rechtsgültig und muss anerkannt werden unter folgenden Punkten -
- a) die Prüfung darf nicht während einer aktuellen Fahrverbotssperre abgelegt werden und
- b) die Meldepflicht muss eingehalten werden!
Was erwartet mich bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien?
- Folgende Dinge werden geprüft:
- 1. Messen des Blutdrucks
- 2. Sehtest
- 3. Test auf Farbblindheit
- 4. Ausfüllen eines Fragebogens
Was passiert, wenn ich Prüfung durch die Prüfung falle?
- Wird eine oder mehrere Teile der
Prüfung nicht bestanden, so werden die bestandenen Teile als gültig
angesehen, die nicht bestandenen Prüfungsteile können Sie frühestens
nach 5 Werktagen wiederholen.
- Die Preise dafür sind individuell gestaltet.
- Wir teilen Ihnen diese gerne auf Anfrage mit.
Kann ich weitere Führerscheine erwerben?
- Natürlich können Sie auf diesem Wege auch Ihren Führerschein erweitern.
- Unsere Dienstleistungspartner schulen auch mit Automatik- und Behindertenfahrzeug.
- Die Preise erfahren Sie auf Anfrage.
Darf ich mit meinem neuen EU-Führerschein in Deutschland fahren??
- Für den EUGH ( Europäischer Gerichtshof
), uns, sowie den deutschen Anwälte und sogar den deutsche
Führerscheinstellen ist die gängige Praxis eindeutig:
- Ja, Sie dürfen fahren, auch in Deutschland -sofern Sie beim Führerscheinerwerb alle rechtlichen „Spielregeln“ eingehalten haben.
- Sollten Sie Rechtsberatung benötigen, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder einen Rechtsanwalt, mit dem wir zusammenarbeiten.
Wann kann ich mich anmelden?
- Beginnen Sie sofort mit dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis, denn die Staaten versuchen, die Regeln immer weiter zu verschärfen.
- Aber: Jede EU-Führerscheinklasse welche Sie vor einer Gesetzesänderung erwerben – genießt Bestandsschutz und bleibt von Änderungen unberührt!!!
Wie erfahren ist Ihre Agentur?
- Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist datiert auf den 29.04.2004.
- Seit Anfang Mai 2004 arbeiten wir im schnell, diskret, rechtsicher und kompetent im Dienste des Kunden.
- Welche Vorteile hat ihre Agentur gegenüber anderen Anbietern?
- Schauen sie sich das Video mit unserem Fachberater „Insider“ Rolf Herbrechtsmeier bei YouTube
- Wir betreuen Sie von der Anmeldung bis
zum Erhalt des Führerscheinessie erhalten eine Komplettbetreuung
solange, bis Sie das Papier in Händen halten
- Wir besitzen flexible Anreisetermine,
- kurzer Aufenthalt / Hotelreservierung
- Wohnsitzanmeldung durch fachkundigen Anwalt / gerichtsvereidigtem Dolmetscher
- Garantie für Echtheit und Erhalt des Führerscheines - durch die tschechische Polizei / Magistrat
- Prüfungsunterlagen vorab - in Papierform oder auf CD / Download
- keine versteckten Kosten durch Festpreis - Vertraglich nach dem Deutschen BGB geregelt
- Betreuung auch nach dem Führerscheinerhalt
- Infotelefon 12/7/365
- bisher hat jeder unserer Kunden den Führerschein erhalten
Kann ich Ihre Dienste auch in Anspruch nehmen, wenn ich noch keinen Führerschein besitze?
- Auch Führerscheinneulingen können bei uns in den Genuss des EU-Führerscheins kommen.
- An dieser Stelle schlagen wir jedoch einen 14 tägigen Aufenthalt vor.
- Der Vorteil für Sie sind die Festpreiskosten und die kurze Dauer für den Erwerb des Führerscheines.
- Die Probezeit entfällt.
Wie hoch ist die Durchfallquote?
- Die Durchfallquote liegt bei etwa 2 - 5 %.
- Der Grund ist, dass die Verkehrsregeln nahezu identisch mit denen in Deutschland sind.
- Dolmetscher und Prüfer können auch sehr wohl zwischen einem Führerschein-Neuling und einem alten Hasen unterscheiden.
- Dennoch gilt, man muss die Fragebögen schon richtig lernen, geschenkt wird Ihnen nichts.
Kann mein EU-Führerschein wieder eingezogen werden?
- NEIN !!!
- Wenn Sie alle Vorschriften einhalten gilt Ihr Führerschein unbegrenzt in Deutschland. Schauen Sie sich hierzu die Urteile an.
- Dies wird von zahlreichen Gerichtsurteilen bestätigt, die darauf verweisen, dass EU-Recht Bundesrecht bricht.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Aber bitte bedenken Sie in Zukunft Bitte eines:
- Sie haben keinen Freibrief für Alkohol-, Drogen- oder andere Delikte im Straßenverkehr!
- Zwar darf der deutsche Staat auch in
solchen Fällen den EU-Führerschein eines anderen Staates nicht für
ungültig erklären, allerdings wird dann eine Nutzungsuntersagung dieser
Fahrerlaubnis für Deutschland ausgesprochen. Mit anderen Worten, auch
einen EU-Führerschein kann man verlieren, bzw. darf ihn nicht mehr
nutzen.
- Sollten Sie danach ein Fahrzeug in Deutschland führen, fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, dies ist eine Straftat.
Gibt es in Tschechien auch eine MPU?
- Ja, auch in Tschechien besteht die
Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten auf Fahreignung bei einem
gerichtsvereidigten Verkehrspsychologen abzulegen.
- Sollten Sie den EU Führerschein i.V.m. diesem Gutachten erwerben, muss dieser von den deutschen Behörden nach § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden.
Kann ich zur MPU aufgefordert werden?
- NEIN !!!
- Bitte unterlassen Sie gegenüber einer
Behörde in jedem Fall eine Zusage oder schriftliche Bestätigung, dass
Sie die MPU nachholen werden.
- Sonst müssen Sie tatsächlich die MPU beibringen.
Warum bieten Sie keine Möglichkeiten in den westeuropäischen Staaten (Holland, Ungarn, Österreich, Frankreich) an?
- Die dortigen Rechts- und Verwaltungsorgane gehen gegen den Führerscheintourismus sehr restriktiv und konsequent vor.
- Insofern sind dort die Chancen sehr gering, eine auch in Deutschland gültige Fahrerlaubnis zu erhalten.
Und wenn ich weitere Fragen habe ?
Sie nehmen telefonisch, per E-Mail oder Fax Kontakt mit uns auf.
Telefon Büro: 0 52 34 - 204 260
Mobil: 0 175 - 812 93 94
Fax: 0 32 12-136 29 67
E-Mail: info@anro24.de
